Recht
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Bei vielen Aussagen von Fundamental-Evangelikalen fühlen sich Homosexuelle beleidigt oder herabgewürdigt. Hier wird die Frage beantwortet, ob solche Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden können.
Zunächst: Die Frage, ob eine herabwürdigende Äußerung als Beleidigung, als Verleumdung oder als Volksverhetzung zu werten ist, lässt sich nur dann zuverlässig beurteilen, wenn man auch den Kontext berücksichtigt, in dem die Äußerung gefallen ist. Es genügt nicht, einzelne Zitate herauszugreifen.
Mögliche Gesetze, die zur Anwendung kommen können sind § 130 StGB (Volksverhetzung), §185 StGB (Beleidigung) und das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).


